AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Frahm Institut GmbH für Beratungsleistungen


Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Frahm Institut GmbH gelten für Verträge mit Auftraggebern über Beratungsleistungen im Bereich des Coaching, der Begleitung in Organisationsentwicklungsprozessen, sowie Moderation von Workshops und anderen Veranstaltungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Absprachen können diese Regelung außer Kraft setzen.

Abrechenbare Leistungen

Abgerechnet werden alle erbrachten Leistungen inklusive der Auftragsklärung, Vor- und Nachbearbeitungs-, sowie auch Koordinationszeiten zum vereinbarten Honorarsatz zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen.
Jede angebrochene Arbeitsstunde wird in Rechnung gestellt. Tagesveranstaltungen (Veranstaltungen ab 6 Stunden) werden mit mindestens 9 Stunden berechnet. Es werden alle Stunden von Ankunft bis zur Abfahrt inklusive der Pausen berechnet.
Nicht unter die Stornierungsregelung fallende Termine werden entsprechend des vereinbarten Zeitfensters abgerechnet.

Projektmanagementpauschale
Für Beratungsleistungen mit einem vereinbarten Budget von über 15.000 Euro wird zusätzlich eine Projektmanagementpauschale in Höhe von 30% der Nettogesamtsumme aller erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten
Anfallende Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt. Wir berechnen Fahrtkostenpauschalen oder pro Fahrt mit dem PKW 0,70 €/km, wobei Ausgangspunkt und Endpunkt der Fahrt das Frahm Institut ist. Andere Reisekosten werden mit Beleg in Rechnung gestellt. Kosten für Übernachtungen werden entweder direkt vom Auftraggeber übernommen oder mit Beleg in Rechnung gestellt. Für privat arrangierte Übernachtungen kann die Frahm Institut GmbH eine Übernachtungspauschale von 100,00 Euro pro Person und Übernachtung in Rechnung stellen.

Bearbeitungspauschale für Reise- und Übernachtungskosten
Auf alle entstandenen Kosten aus selbst organisierten Reisen und Hotelübernachtungen wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5% der angefallenen Kosten in Rechnung gestellt.

Feiertag- und Wochenendpauschale
Für Veranstaltungen an bundeseinheitlichen Feiertagen oder an Wochenenden wird ein Zuschlag von 50% auf den Stunden- bzw. Tagessatz in Rechnung gestellt.

Absage oder Nichtwahrnehmung von Terminen
Bei Absage bzw. Stornierung eines Termins innerhalb von drei Tagen vor dem Termin oder der Nichtwahrnehmung durch den Auftraggeber, wird das volle Honorar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Bei Absage von vereinbarten thematisch und organisatorisch zusammenhängenden Tagesveranstaltungen gelten folgende Abrechnungsmodalitäten:
Bei Absage von drei bis fünf vereinbarten Tagesveranstaltungen innerhalb von 30 Werktagen vor Beginn der ersten vereinbarten Veranstaltung wird das volle Honorar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Bei Absage von mehr als fünf vereinbarten Tagesveranstaltungen innerhalb von 60 Werktagen vor Beginn der ersten vereinbarten Veranstaltung wird das volle Honorar zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Schutzrechte
Die von den Auftraggebern oder der Frahm Institut GmbH im Rahmen von Aufträgen erarbeiteten Ergebnisse sind Eigentum des Auftraggebers. Die Frahm Institut GmbH darf diese jedoch für weitere Aufträge verwenden, soweit und solange der Auftraggeber nicht identifizierbar ist.

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung der Vergütung ein ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von der Frahm Institut GmbH zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien. Die Materialien dürfen weder im Original noch als Reproduktion verändert werden.  

Der Auftraggeber sichert der Frahm Institut GmbH zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken keine Urheber- und/oder sonstige Rechte Dritter entgegenstehen.

Verschwiegenheitspflicht / Datenschutz
Die Frahm Institut GmbH, ihre Mitarbeiter und hinzugezogene Dritte sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu wahren, insbesondere Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und solche nicht außerhalb des Auftrages für sich selbst zu verwerten oder an Dritte weiter zu geben. Der Weitergabe solcher Informationen an mit der Ausführung des Auftrages beteiligte Dritte stimmt der Auftraggeber zu.

Die Frahm Institut GmbH ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet der Frahm Institut GmbH Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen sind.

Referenznennung
Die Frahm Institut GmbH ist befugt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Die Nennung erfolgt unter anderem auf der Website des Instituts. Der Auftraggeber kann der Aufführung als Referenz bei Auftragserteilung widersprechen.

Haftungsschluss Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Für Sach- und Vermögensschäden, die die Frahm Institut GmbH zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als der Frahm Institut GmbH bzw. ihren Mitarbeitern Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Im Falle von Schäden durch die einfach fahrlässige Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht oder wesentliche Nebenpflicht), ist die Haftung der Frahm Institut GmbH der Höhe nach auf den Schaden, der nach der Art des Auftrags vorhersehbar und typisch ist, maximal jedoch auf die Höhe des Auftragswertes, beschränkt.    

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Frahm Institut GmbH.

Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für sämtliche Leistungen der Frahm Institut GmbH ist Hamburg, sofern der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem nicht öffentlichen Sondervermögen erteilt wurde. Internationaler Gerichtsstand ist stets Hamburg.

Salvatorische Klausel

Übt die Frahm Institut GmbH eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus, liegt hier drin kein Verzicht auf das betreffende Recht.


Hamburg am 03.01.2023